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Am 01.01. 2003 trat die sogenannte 4. KH ( Kraftfahrt-Haftpflicht ) EG-Richtlinie in Kraft, welche die Schadensabwicklung zwischen Unfallbeteiligten innerhalb der Europäischen Union regelt.
Jeder Versicherer in Europa ist verpflichtet für jedes Mitgliedsland Schadensbeauftragte zu benennen.
Wer unverschuldet in einen Unfall - z.B. in Spanien - verwickelt wurde, kann sich in seinem Heimatland an den Schadensregulierungs-Beauftragten wenden. Wer das ist, erfährt man von der nationalen Auskunftsstelle, dem Zentralruf der Autoversicherer unter der Rufnummer: 0180 - 250 26 oder unter www.zentralruf.de
Die Bearbeitungszeit durch den Regulierungs-Beauftragten des jeweiligen Landes darf drei Monate nicht überschreiten. Sollte die aber doch der Fall sein, dann kann sich der Geschädigte direkt an die nationale Entschädigungsstelle wenden. Diese Entschädigungsstelle ist auch dann zuständig, wenn der ausländische Versicherer keinen Regulierungsbeauftragten benannt hat. Die nationale Entschädigungsstelle erreichen sie unter: www.verkehrsopferhilfe.de