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KFZ-Kasko/Haftpflicht

KFZ-Versicherung

Die KFZ - Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ( Fahrzeugversicherung ) ist in Deutschland keine Pflichtversicherung. Die Kasko-Versicherung kommt nur für Schäden am eigenem Fahrzeug bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Brand oder Explosion, Glasbruch, Schäden durch Kurzschluß, Sturm-Hagel-und Blitzschlägefolgen sowie bei Schäden durch Haarwild und Marderbiss ohne Folgeschäden auf.
Für Haarwildschäden allerdings nur, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Beschädigung in Bewegung ist.

Die KFZ - Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland zwingend vorgeschrieben, denn sie bezahlt die Schäden von Geschädigten - nicht aber die am eigenem Fahrzeug - bei einem Unfall. Ein Schadensfall kann z.B. durch einen schuldhaft verursachten Unfall eintreten, für dessen Folgen der Verursacher haftet. Dies können Sachschäden ( Reparaturkosten an anderen Fahrzeugen und Objekten ( Häuser, Grundstücken, Verkehrsschilder, usw. ), Personenschäden ( Heilkosten, Renten bei Invalitität ) und Vermögensschäden (z.B.
Verdienstausfall von Geschädigten ) sein.

Die KFZ - Vollkaskoversicherung

Häufig setzen Versicherungsnehmer die Vollkoskoversicherung gleichbedeutend mit einem Rundumschutz gleich. Dem ist allerdings nicht so. Werden an dem versicherten Fahrzeug z.B. des nachts die Autoreifen mit einem Messer zerstochen, kommt die Vollkaskoversicherung nicht für den Schaden auf. Die Vollkaskoversicherung zahlt auch nicht, wenn zum Beispiel ein Kaufinteressent das Fahrzeug während einer Probefahrt stiehlt. Auf Grund von Unsicherheiten bezüglich der Schadensleistungen der Versicherer gehen einige dazu über, einen " Rundum-sorglos-Schutz " ihren Versicherten anzubieten. Dieser Schutz deckt dann nahezu alle Schadensfälle ab. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung.


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